AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen ecopra
I. – GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch für alle Verkäufe der Produkte, deren Einzelheiten in ANLAGE I aufgeführt sind.
Der Verkauf gilt als abgeschlossen zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer.
Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Käufer-Händler-Wiederverkäufer ab Unterzeichnung des Vertriebsvertrags.
Jede Bestellung setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, sofern nicht andere Bedingungen ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wurden.
II. – BESTELLUNG
Jede Bestellung muss, um berücksichtigt zu werden, schriftlich erfolgen oder per Telefax oder E-Mail an den Verkäufer unter folgender Adresse mitgeteilt werden: Moulin du Barsac – 63 220 DORE L’EGLISE.
Die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt durch Erstellung und Versand der Rechnung.
Jede Bestellung kann vom Käufer-Händler-Wiederverkäufer bis zum Versand der Produkte, von der Auslieferung aus dem Werk bis zum Lieferort, schriftlich storniert oder inhaltlich geändert werden.
Ab diesem Datum gilt jede Bestellung als verbindlich und endgültig.
III. – LIEFERUNG
Sofern keine ausdrücklichen, besonderen Verkaufsbedingungen vorliegen, erfolgt die Lieferung innerhalb von acht (8) Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Bestellung beim Verkäufer im Hauptgeschäft des Käufer-Händlers.
Die Gefahr für die bestellten Waren geht mit der genannten Lieferung auf den Käufer-Händler-Wiederverkäufer über.
Die Lieferzeit wird nur als Richtwert angegeben und ist ohne Gewähr, sofern der Verkäufer in gutem Glauben ist und nachweist, dass die Produkte innerhalb der angegebenen Frist versandt wurden.
Eine Überschreitung dieser Frist kann weder zu einer Zurückbehaltung noch zu einer Entschädigung führen.
Die angegebene Frist wird darüber hinaus automatisch durch jedes Ereignis unterbrochen, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt und die Lieferung verzögert.
In jedem Fall kann die Lieferung innerhalb der Frist nur erfolgen, wenn der Käufer-Händler-Wiederverkäufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.
Die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte trägt ausschließlich der Verkäufer.
Ab der Lieferung gehen die Risiken der Produkte auf den Käufer-Händler-Wiederverkäufer über.
IV. – WARENANNAHME
Der Käufer-Händler-Wiederverkäufer muss die gelieferten Produkte bei Erhalt unverzüglich auf Übereinstimmung mit den bestellten Produkten und auf sichtbare Mängel prüfen.
Werden zum Zeitpunkt des Erhalts der Produkte keine Reklamationen oder Vorbehalte vom Käufer-Händler-Wiederverkäufer geäußert, können die genannten Produkte gemäß den Bestimmungen von Artikel 1642 des Bürgerlichen Gesetzbuchs weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
Im Falle eines sichtbaren Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte mit den bestellten Produkten, die der Käufer-Händler-Wiederverkäufer zum Zeitpunkt des Erhalts feststellt, verpflichtet sich der Verkäufer, die gelieferten Produkte durch neue, mit der Bestellung identische Produkte zu ersetzen.
Die Kosten, die durch die Rücknahme und Lieferung der neuen Produkte entstehen, trägt ausschließlich der Verkäufer.
Der Käufer-Händler-Wiederverkäufer trägt die Kosten und Risiken des Transports der verkauften Produkte nach deren Lieferung.
V. – PREISE
1. Preis
Sofern keine ausdrücklichen, besonderen Verkaufsbedingungen vorliegen, sind die Preise der verkauften Produkte diejenigen, die in ANLAGE I des Vertriebsvertrags aufgeführt sind. Diese Preise sind zu diesem Zeitpunkt fest und endgültig. Sie sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Steuern, Versandkosten und Verpackung.
Diese Preise können sich ändern. In diesem Fall werden sie Gegenstand eines Nachtrags zum Vertriebsvertrag.
Der geltende Preis ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
2. – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern keine anderen, ausdrücklich in den Sonderbedingungen vereinbarten Zahlungsmodalitäten gelten, ist der Verkaufspreis bei Erhalt der Rechnung durch den Käufer-Händler in bar zu begleichen und vor Versand der Ware zu zahlen, sofern keine vorherige und gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
In keinem Fall können die dem Verkäufer geschuldeten Zahlungen ausgesetzt oder ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers in irgendeiner Weise reduziert oder aufgerechnet werden.
Mangels vorheriger Zahlung wird die Ware nicht versandt. Sofern die Parteien etwas anderes vereinbart haben und bei Nichtzahlung werden ab dem ersten Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe des dreifachen Zinssatzes des gesetzlichen Zinssatzes, der am Tag der Bestellung gültig ist, berechnet.
Die Verzugszinsen sind ohne Mahnung oder Inverzugsetzung fällig.
Gemäß Artikel D.441-5 des Handelsgesetzbuchs ist der Schuldner bei Zahlungsverzug gegenüber seinem Gläubiger zusätzlich zu den bereits gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen automatisch zur Zahlung einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro verpflichtet.
Jede Zahlung an den Verkäufer wird auf die geschuldeten Beträge angerechnet, unabhängig vom Grund, beginnend mit denjenigen, die zuerst fällig sind.
Mangels vollständiger Zahlung des Preises bei Fälligkeit in den Fällen, in denen die Parteien vereinbart haben, von der Vorauszahlung der Ware vor Lieferung abzusehen, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkauf acht (8) Tage nach einer erfolglosen Mahnung ohne weitere Inverzugsetzung zu stornieren, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Verkäufers.
3. – FAKTURierung
Der Verkäufer erstellt nach Eingang der Bestellung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, von der eine Ausfertigung dem Käufer-Händler noch am selben Tag zur Zahlung des Preises ausgehändigt wird.
Die Rechnung enthält die in Artikel L. 441-3 des Handelsgesetzbuchs genannten Angaben.
VI. – EIGENTUMSVORBEHALT
Die Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen und tatsächlichen Zahlung des Preises durch den Käufer vor.
Bei Zahlungsverzug zum Fälligkeitstermin ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte zurückzufordern und den Verkauf, wie oben beschrieben, zu stornieren.
Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung als Zahlung.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Eigentumsvorbehaltsklausel in vollem Umfang in Kraft.
Diese Bestimmungen hindern die Übertragung der Risiken der verkauften Produkte ab Lieferung nicht.
Der Käufer-Händler verpflichtet sich bis zur vollständigen Zahlung des Preises, bei sofortiger Rückforderung der Produkte durch den Verkäufer, die Produkte weder zu verarbeiten noch in andere Produkte zu integrieren, noch sie weiterzuverkaufen oder zu verpfänden.
VII. – GEWÄHRLEISTUNG
Die verkauften Produkte unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel im Sinne von Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
VIII. – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Erfüllung von Produktverkäufen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des örtlich zuständigen Handelsgerichts.
Der Verkäufer hat seinen Sitz in DORE L’EGLISE (63 220), Moulin du Barsac.
ECOPRA© – SAS HERSTELLER
MOULIN DU BARSAC 63220 DORE L’EGLISE contact.ecopra@gmail.com & administration@ecopra.com
Festnetznummer : +33 4 73 72 38 80
